BGH: Prüfung des Mitverschuldens
Mit Urteil vom 20.3.2012 - VI ZR 3/11 - hat der BGH entschieden, dass bei der Prüfung eines Mitverschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB ein Verschulden, das nur gesetzlich vermutet wird, nicht berücksichtigt werden darf (hier: § 832 BGB).