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Wirtschaftsrecht
07.01.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Prüfung der Fusion von Cemex West durch Holcim nicht auf BKartA verwiesen

Die EU-Kommission hat einen Antrag der Bundesregierung abgelehnt, die geplante Übernahme des deutschen Unternehmens Cemex West durch seinen schweizerischen Konkurrenten Holcim zur Prüfung an das Bundeskartellamt (BKartA) zu verweisen. Die EU-Wettbewerbsaufsicht ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass mehr als nur die nationalen Zementmärkte betroffen sind und wird in der Sache bis zum 31.3.2014 entscheiden. 


Beide Unternehmen sind weltweit tätige Anbieter von Zement und anderen Baustoffen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme möglicherweise den Wettbewerb in Teilen Deutschlands und Belgiens, wo Cemex West ein gegenwärtiger oder potenzieller Wettbewerber von Holcim ist, beschränken könnte. Holcim plant, einen Teils des Geschäfts des Cemex-Konzerns in den Bereichen Zement, Transportbeton, Zuschlagstoffe und zementartige Baustoffe in Westdeutschland zusammen mit einer kleinen Anzahl von Anlagen und Standorten in Frankreich und den Niederlanden zu übernehmen.


Im September 2013 hatte Deutschland beantragt, den Fall nach Artikel 9(2)(a) der Fusionskontrollverordnung an Deutschland zu verweisen, da die Zementmärkte in Nord- und Westdeutschland besonders betroffen sein. Da die Kommission jedoch auch den grenzübergreifenden Zementhandel im Blick hat, verbleibt die Fusionsprüfung bei der Kommission.


(PM EU-Kommission vom 6.1.2014)

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