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Wirtschaftsrecht
15.05.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: Prüfung der Anmeldung einer Kapitalherabsetzung

Mit Beschluss vom 8.5.2012 - 31 Wx 155/12 - hat das OLG München entschieden: Die Anmeldung einer Kapitalherabsetzung aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien ist nur anhand § 71 Abs.1 Nr. 8, Abs. 2 und 3 AktG zu prüfen. Dagegen ist § 237 Abs. 3 AktG in diesem Fall nicht anwendbar. Auch eine Kapitalrücklage i. S. v. § 274 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist eine Rücklage i. S. v. § 71 Abs. 2 S. 2 AktG.

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