BGH: Prüfpflicht eines Infoportal-Betreibers für per RSS-Feed bezogene fremde Beiträge
Mit Urteil vom 27.3.2012 – VI ZR 144/11 – hat der BGH entschieden: Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremdeNachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor derVeröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungenzuüberprüfen. Er isterst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber eines solchen Informationsportals auf eine Verletzung seinesPersönlichkeitsrechtsdurchdenInhalteiner in das Portal eingestellten Nachricht hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.