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Wirtschaftsrecht
02.05.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Prozessvertretung der Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat in einem Erkenntnisverfahren gegen den von ihm beauftragten Sachverständigen

Der BGH hat Urteil vom 20.3.2018 – II ZR 359/16 –  entschieden: Hat der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einen besonderen Sachverständigen im Namen der Gesellschaft beauftragt, hat er auch die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Sachverständigen in einem Erkenntnisverfahren, das im Hinblick auf eine Streitigkeit aus dem Auftragsverhältnis geführt wird.

 

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