BGH: Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft
Mit Urteil vom 7.7.2008 - II ZR 26/07 - hat der BGH entschieden: Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozessführungsbefugnis verliert, muss es in den Tatsacheninstanzen offen legen, wenn er den Prozess in gewillkürter Prozessstandschaft fortführt.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2008-1797-2 unter www.betriebs-berater.de