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Wirtschaftsrecht
03.08.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds – zutreffende Informationen über sog. Weichkosten

Der BGH hat mit Urteil vom 21.6.2016 – II ZR 331/14 – wie folgt entschieden: Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds informiert den Anlageinteressenten zutreffend über den Anteil der Kosten, die nicht in das Fondsgrundstück fließen (sog. Weichkosten), wenn der Interessent den im Prospekt angegebenen Anteil dieser Kosten an den Gesamtkosten mittels eines einfachen Rechenschritts in den Anteil an der Anlagesumme umrechnen kann.

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