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Wirtschaftsrecht
01.11.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Produktbezogene Informationspflichten gelten auch für Angebote auf elektronischen Videoportalen – YouTube-Werbekanal II

Der BGH hat mit Urteil vom 13.9.2018 – I ZR 117/15 – entschieden: Weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellt einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU dar. Wird mit einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben, sind deshalb Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen.

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