BGH: Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz
Der BGH entschied am 15.11.2007 – IX ZB 34/06 wie folgt: Fortlaufende Renteneinkünfte freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen sind kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO und unterliegen darum mangels eines denkbaren Pfändungsschutzes in vollem Umfang dem Insolvenzbeschlag.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1-1