R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
17.12.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Preiswerbung ohne Angabe des Grundpreises - Traum-Kombi

Der BGH hat mit Urteil vom 28.6.2012 - I ZR 110/11 - entschieden: Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben.

stats