R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.09.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Stuttgart: Preismissbrauchskontrolle von Wasserpreisen

Mit Beschluss vom 5.9.2013 - 201 Kart 1/12 - hat der 2. Zivilsenat des OLG Stuttgart als Kartellsenat über ein Kartellverfahren zur Preismissbrauchskontrolle von Wasserpreisen entschieden. Er hat eine Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde vom 24.2.2011 (erneut) aufgehoben, die in einem Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 32 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegen die Energie Calw GmbH als Wasserversorgungsunternehmen ergangen war. Die Aufhebung erfolgte mit der Begründung, die Kalkulation, die der Wasserversorger als Monopolunternehmen gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB vorzunehmen hat („Als-Ob-Wettbewerb"), sei zumindest teilweise zu beanstanden. In etlichen Kalkulationsansätzen sei - so der Senat - der Landeskartellbehörde methodisch und sachlich zu folgen, bei einzelnen Positionen seien jedoch die Bewertungen des Wasserversorgers zu berücksichtigen, weshalb der Landeskartellbehörde mit der Entscheidung vom 5.9.2013 aufgegeben wurde, auf der Grundlage der vom Senat aufgestellten Einzelbewertungsansätze (v. a. Werbungskosten, Aufschlüsselung von Personalaufwendungen einschließlich Abfindungen, kalkulatorische Kosten, Behandlung des Anlagevermögens und Kosten der Wasserbeschaffung) eine neue Verfügung zu treffen.


(PM OLG Stuttgart vom 5.9.2013)

stats