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Wirtschaftsrecht
16.04.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Präzisierung der Anforderungen an die Lesbarkeit von Anzeigetexten von Stromanbietern

Mit Urteil vom 31.3.2009 – 11 U 2/09 (Kart) – hat der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurt die Anforderungen an die Lesbarkeit von aufklärenden Zusätzen in der Werbung für Ökostromtarife präzisiert. Er führt aus, dass zur Vermeidung einer durch den Blickfang-Text hervorgerufenen Fehlvorstellung eine Irrtum ausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen müsse. In den Fällen, in denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig sei, aber nur „die halbe Wahrheit“ enthalte, müsse ein Stern oder ein anderes deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen.

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