BRAK: Präsidentenkonferenz führt Diskussion ums beA weiter
Auf der 71. Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stand am 28.5.2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) auf der Tagesordnung. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH diskutierten intensiv über den auf der Hauptversammlung in Koblenz am 27.4.2018 vertagten Antrag, den die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin zur Sitzung am 28.5.2018 in einer überarbeiteten Form gestellt hatte. Gegenstand des Antrages waren die Themen Open Source, externe Überprüfungen, Störungsmeldungen und Unterstützung von Betriebssystemen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmer der Präsidentenkonferenz derzeit nicht abschätzen können, welche Auswirkungen eine Veröffentlichung des Quellcodes als Open Source auf das gesamte beA-System konkret haben könnte und mit welchen Kosten dieses Vorgehen verbunden wäre. Wichtig sind diese Informationen, da Mehrkosten die gesamte Anwaltschaft belasten würden. Die Präsidentenkonferenz votierte daher mit großer Mehrheit dafür, eine endgültige Entscheidung erst nach Wiederinbetriebnahme des beA zu treffen.
Ein weiterer Teil des gestellten Antrages hat sich dagegen erledigt. Die RAK Berlin hatte beantragt, das beA-System betreffende Störungsmeldungen nach Umfang und Dauer in einer Datenbank dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Nachdem die BRAK erläutert hatte, dass dies teilweise bereits jetzt erfolgt und selbstverständlich auch zukünftig für alle Störungsmeldungen geplant sei, wurde dieser Teilantrag zurückgezogen. Die Dokumentation und Archivierung von Störungsmeldungen wird schon deshalb Teil des beA-Systems sein, um den beA-Nutzern, etwa in Fällen von Wiedereinsetzungsanträgen, den Nachweis von Systemausfällen bzw. Systemstörungen des beA zu ermöglichen.
(PM BRAK Nr. 15 v. 28.05.2018)