BGH: Prämienzahlung einer GmbH auf Direktversicherung ihres Geschäftsführers nach drohender Zahlungsunfähigkeit
Mit Urteil vom 12.1.2012 - IX ZR 95/11 - hat der BGH entschieden: Entrichtet eine GmbH nach drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien für eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers weiter, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, so benachteiligt dies im Regelfall trotz der als Gegenleistung erhaltenen Dienste die Gläubiger der Gesellschaft und kann bei entsprechendem Vorsatz gegenüber dem Geschäftsführer angefochten werden.