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Wirtschaftsrecht
31.05.2013
Wirtschaftsrecht
BMWi: Postgesetznovelle soll Wettbewerb im Postmarkt stärken

Am 29.5.2013 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Postgesetzes beschlossen.

Die vorgesehenen Änderungen des Postgesetzes sehen im Kern eine Stärkung der marktspezifischen Missbrauchsaufsicht vor. Hintergrund ist die nach wie vor sehr zögerliche Wettbewerbsentwicklung im Briefmarkt, in dem ein Unternehmen auch gut vier Jahre nach Aufhebung des Briefmonopols noch über rund 90 % Marktanteil verfügt.

Zukünftig müssen nicht genehmigungspflichtige Entgelte in den für die Wettbewerbsentwicklung wesentlichen Bereichen der Bundesnetzagentur zwei Monate vor Inkrafttreten vorgelegt werden. So können offenkundige Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung im Vorhinein unterbunden werden.

Daneben soll die Rechtsposition der Wettbewerber gestärkt werden, indem klargestellt wird, dass Missbrauchsverfahren nicht nur von Amts wegen durch die Bundesnetzagentur selbst in Gang gesetzt werden können, sondern auch auf Antrag betroffener Unternehmen. Die vorgeschlagenen Vorlagepflichten und Antragsrechte sind im Telekommunikationsbereich seit langem eine Selbstverständlichkeit.

Im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern soll zudem zukünftig die Zustellqualität im Briefbereich auch in Fällen des Umzuges bzw. der Nachsendung verbessert werden. Dazu ist es erforderlich, dass auch nicht marktbeherrschende Lizenznehmer verpflichtet werden können, Informationen über Adressänderungen und den Zugang zu Postfachanlagen "netzübergreifend" bereitzustellen und diese ggf. auch abzufragen.

Der Entwurf greift Vorschläge u. a. von Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und Monopolkommission auf. 

(PM BMWi vom 29.5.2013)

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