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Wirtschaftsrecht
31.03.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

Mit Urteil BGH vom 5.3.2009 - III ZR 17/08 - hat der BGH enrtschieden: Vertreibt ein auf den Verkauf von Beteiligungen an Windkraftanlagen spezialisierter Anlagevermittler die Anlage anhand eines Prospekts, muss er im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt jedenfalls darauf überprüfen, ob er ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen in der Lage ist, sachlich vollständig und richtig sind Ist die Plausibilitätsprüfung des Prospekts unterblieben, hat der Anlagevermittler den Interessenten hierauf ebenfalls hinzuweisen.

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