EuGH-Generalanwalt: Plädoyer für Verlegung des operativen Geschäftssitzes einer Gesellschaft in anderen Mitgliedstaat
In Sachen Cartesio - Rs. C - 210/06 - hat EuGH-Generalanwalt Maduro am 22.5.2008 in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertreten, dass die Artt. 43 EG und 48 EG nationalen Vorschriften entgegen stehen, die eine nach nationalem (hier: ungarischem) Recht gegründete Gesellschaft generell daran hindern, ihren operativen Geschäftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, ohne dass es hierfür einen Rechtfertigungsgrund gibt.