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Wirtschaftsrecht
19.11.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Dresden : Pflicht zur Nutzung des beA nach gescheiterter Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax

Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 29.7.2019 – 4 U 879/19 – entschieden: 1. Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht aus zunächst ungeklärter Ursache, hat der Rechtsanwalt technische Störungen im Empfangsbereich durch eine Rückfrage bei Gericht auszuschließen.

2. Ist auch hiernach eine Versendung per Telefax nicht möglich, hat der Rechtsanwalt den Schriftsatz gegebenenfalls persönlich aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu versenden; dass hierfür derzeit nur eine passive Nutzungspflicht besteht, steht einer solchen Pflicht nicht entgegen.

 

 

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