R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.07.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Pflicht eines Anlagevermittlers oder zur Aufklärung über Innenprovisionen

Der BGH hat mit Urteil vom 23.6.2016 - III ZR 308/15 - entschieden: a) Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung.

b) Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.

 

stats