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Wirtschaftsrecht
22.05.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Pflicht des Zwangsverwalters zur Bildung von Rückstellungen

Mit Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 109/12  - hat der BGH entschieden: Die Pflicht des Zwangsverwalters, von den Einnahmen die Liquidität zurückzubehalten, die für Ausgaben der Verwaltung vorgehalten werden muss, und nur Verpflichtungen einzugehen, die unter Berücksichtigung solcher Rückstellungen aus den bereits vorhandenen Mitteln erfüllt werden können, schützt die Verfahrensgläubiger nur vor einer nicht ranggerechten Verteilung von Zwangsverwaltungsmasse.

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