BGH : Pflicht des Insolvenzverwalters zur zinsgünstigen Anlage von zur Insolvenzmasse gehörenden Geldern
Mit Urteil vom 26.6.2014 - IX ZR 162/13 - hat der BGH entschieden:
Der Insolvenzverwalter kann aus der ihn gegenüber den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner treffenden Vermögenserhaltungspflicht gehalten sein, bis zur endgültigen Verteilung der Masse nicht benötigte Gelder nicht nur sicher, sondern auch zinsgünstig anzulegen.
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