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Wirtschaftsrecht
27.08.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Pfändung des Auseinandersetzungsanspruchs eines GbR-Gesellschafters

Mit Beschluss vom 21.7.2008 – II ZR 183/07 – hat der BGH entschieden: Der Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR, der dessen Anspruch aus § 717 S. 2 BGB auf dasjenige, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, gepfändet und sich hat überweisen lassen, ist berechtigt, den Auseinandersetzungsanspruch gegen die anderen Gesellschafter – wie der Pfändungsschuldner selbst – im Klagewege durchzusetzen; für den Fall, dass das Gesellschaftsvermögen versilbert ist, kann er deshalb auf der Grundlage einer von ihm zu erstellenden Auseinandersetzungsrechnung das ihm zustehende Auseinandersetzungsguthaben einfordern. Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1909-2 unter www.betriebs-berater.de

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