BGH: Pfändbarkeit des zukünftigen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungssumme
Mit Beschluss vom 11.11.2010 – VII ZB 87/09 – hat der BGH entschieden: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.