BGH: Parteifähigkeit einer Vor-GmbH nach Aufgabe der Eintragungsabsicht
Mit Urteil vom 31.3.2008 - II ZR 308/06 - hat der II. Zivilsenat des BGH entschieden, dass nach Aufgabe der Eintragungsabsicht die Vor-GmbH als Abwicklungs- oder als Personengesellschaft parteifähig bleibt. Der nach der Klageerhebung mit dem Wandel in eine Abwicklungsgesellschaft oder eine Personengesellschaft verbundene Wechsel der organschaftlichen Vertretung führt weder zum Wegfall der Prozessfähigkeit noch zu einer Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird.