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Wirtschaftsrecht
29.04.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Parlament: Parlament macht „Made-in“- Kennzeichnung zur Pflicht

Das „Made in“-Herkunftssiegel soll künftig für Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, verpflichtend vorgeschrieben werden. So haben es die Abgeordneten am 15.4.2014 beschlossen. In den entsprechenden neuen Vorschriften zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz fordern sie auch härtere Strafen für Unternehmen, die nichtkonforme oder potentiell gefährliche Produkte anbieten. Die „Made in“-Kennzeichnung soll die Rückverfolgbarkeit der Waren verbessern und somit den Verbraucherschutz stärken, so die Abgeordneten, die den Vorschlag der Kommission zur verpflichtenden Kennzeichnung des Ursprungslandes in Europa für Non-food-Erzeugnisse unterstützen. Das aktuelle freiwillige System soll dadurch ersetzt werden. Heutzutage können ca. 10 % der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgt werden. „Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz in der Produktlieferkette, und das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher“, sagte Christel Schaldemose (S&D, DK). Sie bedauerte jedoch zutiefst, dass die EU-Mitgliedstaaten sich wegen unterschiedlicher Positionen auf keinen gemeinsamen Standpunkt einigen konnten, und so Verhandlungen mit dem Parlament über die Verordnung als Ganzes bisher verhindern, was sich nachteilig auf die Verbrauchersicherheit auswirkt. Die „Made in“-Kennzeichnung würde für fast alle in der EU zum Verkauf stehenden Waren gelten, mit einigen Ausnahmen wie Lebensmittel und Arzneimittel, so das Parlament. Nach dem Gesetzesvorschlag können Hersteller in der EU selbst entscheiden, ob „Made in the EU“ oder „Made in…“ gefolgt vom Namen ihres Landes auf dem Kennzeichen stehen soll. Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der „letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist“, und zur Herstellung eines „neuen Erzeugnisses“ geführt hat oder eine „bedeutende Herstellungsstufe“ darstellt (so definiert im EU–Zollkodex). Um zu gewährleisten, dass sich Verbrechen nicht lohnt, fordern die Abgeordneten Sanktionen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind, der Schwere und der Dauer des Verstoßes entsprechen sowie der Tatsache Rechnung tragen, dass der Verstoß vorsätzlich begangen wurde. Zudem soll bei den Sanktionen die Größe des Unternehmens berücksichtigt werden, und ob der betreffende Wirtschaftsakteur bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Weise gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen hat. Die Abgeordneten schlagen ebenfalls vor, dass die Kommission eine unionsweite schwarze Liste mit Firmen veröffentlicht, die „nachweislich wiederholt und vorsätzlich“ gegen EU-Produktsicherheitsvorschriften verstoßen haben. Des Weiteren verlangen sie eine europaweite „Verletzungsdatenbank“, in der sämtliche Arten von produktbezogenen Verletzungen von Verbrauchern erfasst werden. „Dieser Gesetzesvorschlag ist ein großer Schritt in Richtung einer starken, koordinierten und risikogestützten europaweiten Überwachung. Bessere Überwachung bedeutet mehr Produktsicherheit für die Bürger in Europa“, sagte die Berichterstatterin für Marktüberwachung Sirpa Pietikäinen (EVP, FI). Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stellt sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten entscheiden können, nicht bei null anzufangen, sondern auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufzubauen.
(PM EU-Parlament vom 15.4.2014)

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