R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
09.01.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Ordnungsgemäße Büroorganisation erfordert eine Eintragung der Fristen vor einem entsprechenden Erledigungsvermerk

Der BGH hat mit Beschluss vom 26.11.2013 - II ZB 13/12 - entschieden:


Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann.

stats