BGH: Ordnungsgemäße Büroorganisation erfordert eine Eintragung der Fristen vor einem entsprechenden Erledigungsvermerk
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.11.2013 - II ZB 13/12 - entschieden:
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann.