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Wirtschaftsrecht
17.08.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Ordnungsgemäße Berufungsbegründung

Der BGH hat mit Urteil vom 23.6.2015 – II ZR 166/14 – entschieden: Liegt dem Rechtsstreit ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde, muss der Berufungskläger nicht zu allen für ihn nachteilig beurteilten Streitpunkten in der Berufungsbegründung Stellung nehmen, wenn schon der allein vorgebrachte - unterstellt erfolgreiche - Berufungsangriff gegen einen Punkt geeignet ist, der Begründung des angefochtenen Urteils insgesamt die Tragfähigkeit zu nehmen.

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