BGH : Opt-in-Beschluss über Anwendung des SchVG nach Insolvenzverfahrenseröffnung
Der BGH hat mit Urteil vom 16.11.2017 – IX ZR 260/15 – entschieden: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gefasste Beschlüsse der Gläubiger einer Schuldverschreibung können nur durch das Insolvenzgericht aufgehoben werden.
Ein Opt-in-Beschluss über die Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 kann noch getroffen werden, nachdem ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde.