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Wirtschaftsrecht
30.11.2018
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Online-Einkauf ohne Grenzen

Am 3.12.2018,  tritt die neue Verordnung, die das ungerechtfertigte Geoblocking beendet, in Kraft. Die Europäer werden sich keine Sorgen machen müssen, dass eine Website sie blockiert oder umleitet, nur weil sie oder ihre Kreditkarte aus einem anderen Land stammen. Wo auch immer sie sich in der EU befinden, werden sie online auf Waren und Dienstleistungen zugreifen können. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Verordnung zuständig und müssen Stellen benennen, die mit der Durchsetzung betraut sind. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Verordnung zuständig sein.

(EU-Aktuell Nachrichten vom 30.11.2018)

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