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Wirtschaftsrecht
06.12.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Online-Datenschutz muss grundlegend erneuert werden

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes im Internet ausgesprochen: „Die Debatten über Bewertungsportale wie Spickmich, soziale Netzwerke wie Facebook und Geodatendienste wie Google Street View haben gezeigt, dass das Datenschutzrecht grundlegend erneuert werden muss" schrieb die Ministerin in einem Gastbeitrag für das „Hamburger Abendblatt". Eine entsprechende gesetzliche Regelung dürfe sich dabei „nicht auf einzelne Aspekte und Angebote im Internet beschränken".

Einen Tag vor dem Fünften Nationalen IT-Gipfel in Dresden regte Leutheusser-Schnarrenberger an, Einwilligungs- und Widerspruchsrechte im Datenschutzrecht grundsätzlich zu verankern, um die Privatsphäre zu schützen und die Betroffenenrechte zu stärken: „Nur weil die Technik uns gläsern machen kann, wollen längst noch nicht alle gläsern werden." Wenn Unternehmen für ihre Zwecke Daten zu ganzen Profilen Einzelner zusammenführten, stelle dies „eine besondere Gefahr für das Persönlichkeitsrecht" dar, so die Bundesjustizministerin weiter: „Wir sollten deshalb dringend darüber nachdenken, schon die Profilbildung einzuschränken - und nicht erst die Veröffentlichung von solchen missbrauchsanfälligen riesigen Datensammlungen."

Schließlich müsse auch die Datensparsamkeit einen viel größeren Stellenwert bekommen, forderte Leutheusser-Schnarrenberger: „Denn je kleiner der Datenberg, desto geringer auch die Gefahr eines massiven Datenmissbrauchs".

(PM BMJ v. 6.12.2010)

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