BGH : Offenkundigkeit des Auftretens des Vermittlers für den Verkäufer
Der BGH hat mit Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 194/13 - entschieden: Verzichtet der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer und überlässt er dem Vermittler die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife, darf der Käufer bei verständiger Würdigung im Allgemeinen davon ausgehen, dass der Vermittler bei der Beratung (auch) namens und in Vollmacht des Verkäufers handelt.