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Wirtschaftsrecht
18.06.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Offener Immobilienfonds - fehlerhafte Anlageberatung wegen unterlassenen Hinweises auf die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme

Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.

BGH, Urteil vom 29.4.2014 – XI ZR 130/13

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