BGH : Offener Immobilienfonds - fehlerhafte Anlageberatung wegen unterlassenen Hinweises auf die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme
Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.
BGH, Urteil vom 29.4.2014 – XI ZR 130/13
Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.
Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert