: Oberlandesgericht soll in aktienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden
Aktienrechtliche Streitigkeiten - insbesondere Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen - sollen nach Meinung des Bundesrates vor einem Oberlandesgericht verhandelt werden. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab, teilt aber das Anliegen der Länderkammern, Blockaden von Hauptversammlungsbeschlüssen durch missbräuchliche Klagen von "Berufsopponenten" zu verhindern. Sie hat angekündigt, "in Kürze" eigene Vorschläge vorzulegen.