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Wirtschaftsrecht
07.05.2012
Wirtschaftsrecht
: OLG Karlsruhe. Wortsinn des Begriffs „Versicherung" im Rahmen der Anmeldung neuer Geschäftsführer beim Registergericht

Mit Beschluss vom 20.4.2012 - 11 Wx 33/12 - hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass es sich bei der Versicherung, die gem. §§ 39 Abs. 3, 8 Abs. 3 GmbHG in der Anmeldung beim Registergericht abzugeben ist, um eine gesetzlich geforderte Tatsachenmitteilung handelt, in der das Wort „versichern" selbst nicht verwendet werden muss, es genügt vielmehr jede Wendung ("erklären", "angeben" u. a.), die hinreichend erkennen lässt, dass es sich um eine eigenverantwortliche Bekundung des Betroffenen handelt.

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