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Wirtschaftsrecht
29.02.2008
Wirtschaftsrecht
AG Lahr: Nutzungsersatz nach Widerruf eines Fernabsatzvertrags

Mit Beschluss vom 26.10.2007 - 5 C 138/07 - hat das AG Lahr dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 zu bestimmten Aspekten des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufes durch den Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann?

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