VG Hamburg: Nutzung von WhatsApp-Daten durch Facebook
Das VG Hamburg hat mit Beschluss vom 25.4.2017 – 13 E 5912/16 – entschieden, dass Facebook vorerst personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nur bei Vorliegen einer den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechenden Einwilligung verwenden darf. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer. Denn der Schutz der personenbezogenen Daten stelle ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut von hohem Wert dar, in das durch die geplante Weitergabe qualitativ und quantitativ erheblich eingegriffen werde.
(PM VG Hamburg vom 25.4.2017)