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Wirtschaftsrecht
06.07.2009
Wirtschaftsrecht
Bundestag: Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am 3.7.2009 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes mit den Änderungen aus dem Innenausschuss angenommen. Danach wird die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an strengere Maßgaben geknüpft. Nachdem eine Abschaffung des „Listenprivilegs" nicht durchgesetzt werden konnte, dürfen nun zwar weiterhin Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel auch ohne Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden. Letztere müssen allerdings über gespeicherte Daten und ihre Quelle informiert werden, um leichter Widerspruch gegen eine Weitergabe einlegen zu können. Neu ist eine zweijährige Dokumentationspflicht.

(Quelle: Spiegelonline vom 3.7.2009)

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