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Wirtschaftsrecht
04.10.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Noch immer Mängel bei Online-Einkäufen

Die EU-Kommission will das grenzüberschreitende Einkaufen im Internet  erleichtern und dafür bis Ende des Jahres einen Aktionsplan vorlegen. "Für die Verbraucher ist es wichtig, dass bei Onlinebestellungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Lieferung der bestellten Ware sicher ist", erklärte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli heute (Dienstag) Nach der Vorstellung der Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung zu Online-Einkäufen am 4.10.2011 in Brüssel wurden 94 Prozent aller Bestellungen effektiv geliefert, und die bestellte Ware wies nur zu einem Prozent Mängel auf. Jedoch erwiesen sich 60 Prozent der über 300 untersuchten Websites in der Praxis als ungeeignet für den grenzüberschreitenden Einkauf, zum Beispiel wegen fehlender Liefermöglichkeiten ins Ausland. Auch gab es insbesondere bei der Rückerstattung von Versandkosten Probleme. Der vorgestellte Bericht "State of the e-Union" enthält die Ergebnisse von 305 Einkäufen in 28 Ländern. Einkäufer waren getarnte Ermittler aus 17 Europäischen Verbraucherzentren. Nach Erhalt der Waren schickten sie diese im Rahmen der Bestimmungen über das Rückgaberecht an die Händler zurück. Nach geltendem EU-Recht haben Internet-Käufer das Recht, bestellte Waren ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzusenden. Solche „Testkäufe" finden regelmäßig statt, um zu überprüfen, ob geltende Regeln tatsächlich eingehalten werden.

(PM EU-Kommission vom 4.10.2011)

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