BGH: Nichtigkeit eines schuldrechtliche Vertrages zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft
Mit Urteil vom 22.1.2013 - II ZR 80/10 - hat der BGH entschieden: Ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär, wonach der Aktionär seine Aktien auf die Gesellschaft unentgeltlich zu übertragen hat, wenn der Vertrag beendet wird, ist jedenfalls dann nichtig, wenn der Aktionär die Aktien zuvor entgeltlich erworben hat.