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Wirtschaftsrecht
25.06.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Nichtigkeit der HV-Beschlüsse der Deutschen Bank AG im Jahr 2008 wegen fehlerhafter Einladung

Mit Urteil vom 15.6.2010 - 5 U 144/09 - hat das OLG Frankfurt die Berufung der Deutschen Bank AG gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, in dem festgestellt wurde, dass die auf der Hauptversammlung am 29.5.2008 gefassten Beschlüsse nichtig sind. Wie schon das LG sieht auch der zuständige 5. Zivilsenat des OLG die Einladung zur Hauptversammlung 2008 als fehlerhaft an, weil sie die Teilnahmebedingungen falsch angebe. Die Formulierung in der Einladung "Aktionäre ... können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ... ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden." könne dahin missverstanden werden, dass sich im Falle einer Bevollmächtigung nicht nur die Aktionäre selbst, sondern auch die Bevollmächtigten innerhalb der bis zum 26.5.2008 bestimmten Frist anmelden müssten. Im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur Frage, welche Folgen der beschriebene Einladungsfehler hat, ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen worden.

(PM OLG Frankfurt vom 16.6.2010)

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