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Wirtschaftsrecht
28.03.2018
Wirtschaftsrecht
EuG: Nichtigerklärung der Eintragung der Marke „La Mafia se sienta a la mesa“ als Unionsmarke

Das Gericht kommt mit Urteil vom 15.3.2018 – T-1/17 – zu dem Schluss, dass die Marke „La Mafia se sienta a la mesa“ auf eine kriminelle Organisation verweist, ein insgesamt positives Abbild dieser Organisation gibt und die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Union verharmlost. Diese Marke ist folglich geeignet, nicht nur bei den Opfern dieser kriminellen Organisation und ihren Familien, sondern bei jeder Person im Unionsgebiet, die mit dieser Marke konfrontiert wird und über eine durchschnittliche Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle verfügt, Anstoß zu erregen oder diese zu beleidigen. Deshalb ist sie für nichtig zu erklären.

(PM EuG vom 15.3.2018) 

Volltext unter BBL2018-705-1

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