BGH : Nicht autorisierter Zahlungsvorgang begründet eine Nichtleistungskondiktion des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahlungsempfänger
Mit Urteil vom 16.6.2015 - XI ZR 243/13 – hat der BGH entschieden: a) Zahler und Zahlungsdienstleister können wirksam vereinbaren, einen in Auftrag gegebenen,aber noch nicht vollendeten Zahlungsvorgang nicht auszuführen.
b) Im Anwendungsbereich des § 675u BGB kann ein Zahlungsdienstleister im Fall eines vom Zahler nicht autorisierten Zahlungsvorgangs den Zahlungsbetrag im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) vom Zahlungsempfänger herausverlangen, auch wenn diesem das Fehlen der Autorisierung nicht bekannt ist.