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Wirtschaftsrecht
03.08.2011
Wirtschaftsrecht
BMJ: Neuregelung des Urheberrechts beabsichtigt

Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, mit dem das Urheberrecht weiter an die moderne Medien- und Informationsgesellschaft angepasst werden soll. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6678) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6560) mit. Der Regierung zufolge darf das Internet kein urheberrechtsfreier Raum sein. Vielmehr gelte das Recht gleichermaßen im Online- wie im Offlinebereich. Die Regierung wird das Urheberrecht deshalb mit dem Ziel weiterentwickeln, ein "hohes Schutzniveau" und eine "wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts" zu gewährleisten.

Sowohl in der digitalen Welt wie im analogen Bereich gelte: Grundsätzlich solle allein der Urheber entscheiden, ob, auf welche Art und Weise und für welches Entgelt sein Werk genutzt werden darf. Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke vorzuschlagen, welche die Interessen der Urheber und ihr Recht einer angemessenen Vergütung berücksichtigt. Ob auch eine Regelung zur Nutzung vergriffener Werke erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft. Die Regierung begrüßt die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die Voraussetzungen für eine Nutzung verwaister Werke durch eine Richtline zu harmonisieren.

(hib-Meldung vom 2.8.2011)

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