BGH : Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs
Der BGH hat mit Urteil vom 26.10.016 – IV ZR 193/15 – zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs entschieden. Nach der Klausel
"Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahr-zeugs verwendet wird."
beginnt die Frist nach der Feststellung der Entschädigung, zu laufen.