R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
11.12.2008
Wirtschaftsrecht
: Neufassung des VW-Gesetzes in Kraft

Die Neufassung des VW-Gesetzes, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden war, ist am 11.12.2008 in Kraft getreten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst letzten Jahres festgestellt, dass einzelne Bestimmungen des geltenden VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Die Regelungen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH waren, wurden nicht geändert. Das gilt insbesondere für § 4 Abs. 2 VW-Gesetz. Danach bedarf die Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat entscheidet hierüber mit der Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder. Da der Aufsichtsrat bei VW zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt ist, können Entscheidungen über die Produktionsstätten weiterhin nicht gegen Stimmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden. Mit der Novelle aufgehoben wurde nun die Beschränkung des Stimmrechts, die durch das Höchststimmrecht von 20 Prozent begründet wird. Das vom EuGH beanstandete Zusammenspiel aus Höchststimmrecht und verminderter Sperrminorität entfällt damit. Es bleibt aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen. Gestrichen wurden die gesetzlichen Entsendungsrechte der öffentlichen Hand. Die gleichlautenden Entsendungsrechte in der Satzung der Volkswagen AG sind damit ebenfalls hinfällig.

(Quelle: PM BMJ vom 11.12.2008)

stats