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Wirtschaftsrecht
03.01.2008
Wirtschaftsrecht
Standpunkt: Neues VVG in Kraft

von Prof. Wolfgang Römer, Ombudsmann für Versicherungen, Berlin  

Am 1.1.2008 ist ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Mit ihm wird das alte Gesetz von 1908 abgelöst. Es wurde Zeit für ein neues Gesetz. Irgendwelche Reparaturen des alten hätten die inzwischen entstandenen Probleme nicht mehr lösen können. Die Rechtsprechung war auch längst über das VVG von 1908 hinweggegangen. Nicht leichten Herzens. Denn es ist nicht primär Aufgabe der Rechtsprechung, für einen grundlegenden Wandel in den ökonomischen und sozialen Verhältnissen neue Regeln zu erfinden.

Indessen hatte der Gesetzgeber das alte Gesetz seit 100 Jahren kaum den neuen Verhältnissen angepasst. Und was hat sich in dieser Zeit nicht alles verändert. Allein der Neuanfang nach dem Zweiten Weltkrieg und die weiteren Folgen auch für das Rechtsempfinden der Bürger hätten nicht unbeachtet bleiben dürfen. Nun haben wir endlich ein neues Gesetz. Sein Ziel ist vor allem, den Verbraucherschutz zu stärken. Dabei übertreibt es in mancher Hinsicht. Auch wer nicht Verbraucher ist, sieht die schützende Hand des Gesetzgebers über sich. All das hat viel Bürokratie zur Folge.

Dennoch: Das neue Gesetz ist ein großer Wurf, wenn auch mit kleinen Fehlern.

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