EU-Kommission : Neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle gilt seit 14.7.2017
Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen seit 14.7.2017 grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte dazu: „Dank dieses einfachen und schnellen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, jetzt ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen. Bei Problemen oder Ausbleiben der Lieferung dürfen die Käufer bei Waren bis zu einem Wert von 5000 Euro in Zukunft mit einer schnellen Erstattung rechnen.“
(EU-Kommission News vom 14.7.2017)