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Wirtschaftsrecht
28.04.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neuer Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder

Mitglieder der EU-Kommission müssen sich künftig an einen noch strengeren Verhaltenskodex halten. Nach dem Beschluss vom 20.4.2011 werden die derzeit geltenden Bestimmungen weiter verschärft und präzisiert. So gelten künftig klarere Regeln für politische Aktivitäten von Kommissionsmitgliedern und die Vorschriften für die Entgegennahme von Geschenken werden präzisiert. Auch die Vorschriften für die Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wurden verschärft. So müssen frühere Kommissare künftig nicht nur ein Jahr, sondern 18 Monate nach dem Verlassen der Kommission eine neue berufliche Tätigkeit vorab anmelden. Interessenerklärungen müssen jährlich auf den neuesten Stand gebracht werden. Ehegatten, Partner und direkte Familienmitglieder dürfen nicht im Kabinett des betreffenden Kommissionsmitglieds beschäftigt werden.

(PM EU-Kommission vom 20.4.2011)

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