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Wirtschaftsrecht
01.03.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neue europäische Roaming-Regeln seit 1.3.2010

Dank europäischer Roaming-Regeln ist seit 1.3.2010 Schluss mit unerwartet hohen Handy-Rechnungen nach dem Internet-Surfen im Ausland. Denn nun müssen die Mobilfunkanbieter normalerweise einen Unterbrechungsmechanismus eingerichtet haben, der die Datenleitung unterbricht, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht worden ist. Ermöglicht wird dies durch die neuen EU-Roamingvorschriften, auf die sich die EU im Juni 2009 geeinigt hatte. Die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wies darauf hin, "dass der Schutz vor dem Rechnungsschock beim Daten-Roaming das Vertrauen der Kunden stärken wird, mobile Dienst zum Surfen im Internet zu nutzen." Alternativ zu dem Euro-Betrag kann der Anbieter eine Obergrenze an Datenvolumen festlegen, vorausgesetzt, die Kunden werden vorab davon unterrichtet. Kunden können auf den neuen Kostenschutz auch verzichten.

Die EU reagiert mit den Regeln auf Fälle, in denen Mobilfunkkunden unerwartet mehrere tausend Euro für das Internetsurfen im Ausland bezahlen mussten. Die neuen Roamingvorschriften bauen auf der ersten EU-Roamingverordnung auf und gelten bis zum Sommer 2012 gelten. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission aufgefordert, bis zum Sommer 2010 einen Bericht über das Funktionieren der neuen Vorschriften vorzulegen. Falls notwendig, könnte die Kommission dann bis Ende Juni 2011 weitere Vorschriften vorschlagen.
(PM EU-Kommission vom 1.3.2010)

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