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Wirtschaftsrecht
21.04.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Neue Wettbewerbsregeln für den Waren- und Dienstleistungsvertrieb erlassen

Die EU-Kommission sorgt für mehr Wettbewerb beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Damit Verbraucher noch mehr vom Preisvergleich im Internet profitieren können, hat die Kommission neue Regeln für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern beschlossen. Auch mit der neuen Gruppenfreistellungsverordnung gilt der Grundsatz, dass die Unternehmen selbst entscheiden können, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Vertriebsvereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und weder der Hersteller noch der Händler mehr als 30 Prozent Anteil am jeweiligen Markt besitzt. Zugelassene Händler dürfen die Produkte ohne Mengenbeschränkungen über das Internet verkaufen. Bestellen können Kunden dann von überall in der EU.

(PM EU-Kommission vom 21.4.2010)
Hinweis der Redaktion: Dazu in Heft 19 der Beitrag von Jorias/Besen.

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